Zoodirektor Jens-Ove Heckel und Nina Klinkel (MdL) im Zoo Landau.

Rheinland-Pfalz unterstützt die Artenvielfalt

Mainz/Berlin, 28. Februar 2018. Zur Prävention und zum Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten hat die EU-Kommission die Verordnung 1143/2014 erlassen. Danach sind der Import, die Haltung, die Züchtung, der Handel, die Verwendung und die Freisetzung von derzeit 49 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten verboten, darunter auch der Nasenbär, der Chinesische Muntjak und der Waschbär.

Da Zootierbestände invasiver Arten für die einheimische Biodiversität keine Gefahr dartellen, können Zoos gemäß Artikel 8 Ausnahmen von der EU VO beantragen. Dies ist wichtig, um die Artenvielfalt in Zoos nicht noch weiter einzuschränken und um Zoos zu ermöglichen, weiterhin öffentliche Aufklärungsarbeit über invasive Tierarten zu leisten. Diese Position des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) bestätigte der Landtag in Rheinland- Pfalz jüngst durch die Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Erhalt der Artenvielfalt und Forschung an invasiven Arten in Zoos ermöglichen". Im Zuge dessen übernahm Nina Klinkel (MdL, SPD) zudem eine Tierpatenschaft für einen Chinesischen Muntjak im Zoo Landau in der Pfalz.

Im Einzelnen begrüßt der Landtag Rheinland-Pfalz:
– die wertvolle Arbeit der zoologischen Gärten bei der Erhaltung seltener und gefährdeter Tierarten, die zentrale Rolle von Zoos bei der Umweltbildung, dem Artenschutzvollzug und bei der internationalen Zusammenarbeit im Naturschutz,
– dass Zoos weiterhin per EU-VO 1143/2014 gelistete Arten zu Bildungszwecken und zur Erforschung von Maßnahmen zur Eindämmung gelisteter Arten halten dürfen; und 
– dass sich die Landesregierung für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems nach Artikel 8 der VO einsetzt und damit die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos ermöglicht.



Fotos: iStock/Zoo Landau