Tierversuche in zoologischen Einrichtungen

Wissenschaftliche Forschung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlage zielführender Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Entsprechend sind Zoologische Gärten in Europa per Gesetz (EU Richtlinie) dazu angehalten, sich an Forschung zu beteiligen, die zur Erhaltung der Arten beiträgt sowie Informationen über die Arterhaltung auszutauschen. Zoos halten weltweit ungefähr 10.000 Tierarten. Dieses Potenzial für die Forschung wird von vielen Zoos genutzt: Zoomitarbeiter/-innen forschen und publizieren eigenständig anhand der Zootierbestände, biologischer Proben und Informationen aus zoointernen Wildtier-Datenbanken. Zudem ermöglichen sie externen Wissenschaftler/-innen Zugang hierzu.

 

In zoologischen Einrichtungen handelt es sich bei Tierversuchen fast ausschließlich um Vorhaben mit geringem Belastungsgrad und dem Ziel der Grundlagenforschung zur Biologie, zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zum Wohlbefinden unserer Tiere. Aber auch veterinärmedizinische, genetische und biochemische Fragstellungen werden untersucht, ebenso wie zur taxonomischen Zu- und Einordnung. Diese Art der Tierversuche belastet die Tiere kaum. In der Regel werden biologische Proben (Blut, Urin, Speichel o.ä.) von den Tieren gewonnen oder ihr Verhalten wird beobachtet.  

 

Anhand der Ergebnisse können die Tiere nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen bestmöglich gehalten und veterinärmedizinisch versorgt werden. Auch für die wissenschaftlich basierte Erhaltungszucht liefern Tierversuche hinsichtlich taxonomischer und genetischer Aspekte wichtige Grundlagen. Die Ergebnisse von Tierversuchen in Zoos und Aquarien werden in der Regel in wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht und somit der weltweiten Zoo- und Forschungsgemeinschaft sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dadurch können sie weitere Anwendung finden als Grundlage für wissensbasierte Entscheidungen, Prozesse und Projekte aus den Bereichen Tierhaltung sowie Tier-, Natur- und Artenschutz. Eine Übersicht von wissenschaftlichen Untersuchungen, an denen Tiere in Zoos und Aquarien beteiligt sind, finden Sie in der Onlinedatenbank Zoo Science Library und weiterhin in der VdZ Broschüre "Forschungsort Zoo".

Was ist ein Tierversuch?

Im Deutschen Tierschutzgesetz sind Tierversuche definiert als Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Der Schweregrad der Belastung eines Tierversuches wird dabei in vier Kategorien eingeteilt: Geringe, mittlere, schwere Belastung sowie letal (Einschläfern nach dem Versuch). Als gering belastende und somit genehmigungspflichtige Tierversuche gelten Untersuchungen auch dann bereits, wenn keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Wohlergehens und des Allgemeinzustands verursacht werden. Solche Behandlungen würden auch beim Menschen oder bei Tieren in der ärztlichen bzw. tierärztlichen Praxis ohne Anästhesie oder weitere Schutzmaßnahmen erfolgen. Hierunter fallen beispielsweise Injektionen oder Blutentnahmen. Weiterhin gelten auch Wahlversuche mit wissenschaftlichem Hintergrund und außerhalb des regulären Tiermanagements (z.B. Auswahlmöglichkeiten für Tiere zwischen unterschiedlichen Futtermitteln, Gegenständen, Geräuschen, Bodenbeschaffenheiten o.ä.) möglicherweise schon als genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben mit geringem Schweregrad.

Wer genehmigt Tierversuche?

Wer einen Tierversuch durchführen möchte, muss dafür einen behördlichen Genehmigungsprozess durchlaufen. Zu dem Antrag bei der zuständigen Behörde gehören u.a. Nachweise darüber, dass ausreichend Sachkenntnisse für das Vorhaben gegeben sind, dass die Tiere so wenig wie möglich in ihrem Wohlbefinden beeinflusst werden, dass so wenig Tiere wie nötig genutzt werden und dass Tierschutzbeauftragte die Untersuchung befürworten. Die zuständige Behörde wird in dem Genehmigungsprozess zudem von einer unabhängigen, beratenden Kommission unterstützt, die sich mehrheitlich aus fachkundigen Tierärzt/-innen, Ärzt/-innen und Wissenschaftler/-innen zusammensetzt. Es können aber auch Berufsgruppenangehörige aus dem Bereich Ethik, Philosophie, Theologie oder Rechtswissenschaften in diese Kommissionen berufen werden. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Tierversuch in unterschiedlicher Hinsicht als nicht plausibel, nicht verhältnismäßig und/oder nicht notwendig bewertet wird oder wenn nicht alle Auflagen umgesetzt werden können.

 

Der gesamte Genehmigungsprozess für Tierversuche ist in Deutschland geregelt u.a. in §8 Tierschutzgesetz, §15 Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Darüber hinaus gilt die Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Mehr über den Genehmigungsprozess von Tierversuchen und über die Aufgaben von Tierschutzbeauftragten erfahren Sie bei der Informationsinitiative „Tierversuche verstehen“.

Wer kontrolliert Tierversuche?

Die Tierschutzbeauftragten prüfen vor und während der Versuche, ob die Forschenden alle gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen einhalten. In Deutschland sind Tierschutzbeauftragte in der Regel von der jeweiligen Behörde oder dem Forschungsinstitut angestellt, aber per Gesetz ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht weisungsgebunden. Die kontrollierende Funktion in Zoos übernehmen häufig Tierschutzbeauftragte aus wissenschaftlichen Einrichtungen. Zusätzlich wird jeder Tierversuch von unabhängiger Seite, etwa dem Amtsveterinäramt, überwacht. Das Amt prüft, ob die Versuche vorschriftsgemäß dokumentiert, korrekt durchgeführt und die Tiere artgerecht gehalten und so wenig wie möglich belastet werden.

 

Was besagt das 3R Prinzip?

Das  3R Prinzip wurde 1959 von den britischen Wissenschaftlern William Russel und Rex Burch postuliert. Die „3R“ stehen für die Reduzierung (Reduction) und Verfeinerung (Refinement) von Tierversuchen sowie die Entwicklung von Alternativmethoden (Replacement). Die Mitglieder des Verbands der Zoologischen Gärten unterstützen dieses Prinzip.


 

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Links zum Thema


Hier finden Sie umfassende, aktuelle und faktenbasiert Informationen über Tierversuche an öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen


Zur Richtlinie des Europäischen Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos


Eine Übersicht von wissenschaftlichen Untersuchungen, an denen Tiere in Zoos und Aquarien beteiligt sind, finden Sie in hier


Die Forschungsdatenbank Zoo Science Library vereinfacht die Suche nach Studien, an denen Zoos beteiligt waren.


Der Genehmigungsprozess für Tierversuche ist unter anderem im Tierschutzgesetz geregelt. 


Auch die Tierschutz-Versuchstierverordnung enthält dazu Vorgaben


Die Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere gibt weitere Orientierung.


Foto: Zoo Heidelberg